Code of Conduct der Wirthwein SE und deren Tochterunternehmen

Vorwort

Die Wirthwein SE mit deren Tochterunternehmen ist ein weltweit führender Hersteller von hochqualitativen und komplexen Kunststoffteilen und Werkzeugformen. Mit Winkler Design ist die Unternehmensgruppe zudem im Bereich Innenausbau tätig.

In unseren Leitlinien verpflichten wir uns zu verantwortungsvollem und rechtmäßigem Handeln gegenüber unseren Mitarbeitern[1], Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.

Die vorliegenden Handlungsgrundsätze stellen neben den geltenden Gesetzen und internen Vereinbarungen ein weltweit verbindliches Regelwerk für nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln in der Unternehmensorganisation dar.

Geltungsbereich

Die vorliegenden Leitlinien sind für alle Mitarbeiter der Wirthwein SE und deren Tochterunternehmen sowie für Lieferanten, Dienstleister und sonstige Partner weltweit bindend und können als einheitliches internes Regelwerk im Umgang mit Mitarbeitern und Partnern verstanden werden. Jeder Einzelne übernimmt Verantwortung für sein Handeln und seine Entscheidungen.

1. Geschäftliche Integrität

Die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften gehört zu unseren grundlegenden Prinzipien. Dabei orientieren wir uns an internationalen Übereinkünften und Leitlinien wie den Konventionen des UN Global Compact[2] (UNGC), der Internationalen Arbeitsorganisation[3] (ILO) sowie den OECD[4]-Leitlinien.

In einzelnen Ländern, Geschäftsfeldern oder Märkten können strengere Vorschriften bestehen als die, in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Standards. Für den Fall, dass nationale und/oder internationale Gesetze, Verordnungen oder Branchenstandards weitere und/oder strengere Regeln vorsehen, sind diese vorrangig zu beachten.

Verbot von Korruption, Bestechung und persönlicher Vorteilsnahme

Freier Wettbewerb stellt eine Kernsäule unserer freiheitlichen Grundordnung und der Marktwirtschaft dar, der in unserem unternehmerischen Handeln stets zu schützen und zu wahren ist. Die Einhaltung der jeweils anwendbaren Anti-Korruptionsgesetze ist Voraussetzung und jegliche Beeinflussung des Wettbewerbs in Form von Korruption oder Bestechung ist zu jeder Zeit abzulehnen und zu unterlassen.

Die Auswahl unserer Lieferanten basiert ausschließlich auf den Komponenten Qualität, Liefertreue, Preis, Nachhaltigkeit und optimale Problemlösungskompetenz. Zugleich gewinnen wir unsere Aufträge durch Qualität, Kostenbewusstsein und Innovationskraft.

Keiner unserer Mitarbeiter darf unrechtmäßige Vorteile gewähren (aktive Bestechung) oder annehmen (passive Bestechung). Dies impliziert u. a. Geldzahlungen sowie alle sonstigen Leistungen, die eine freie Entscheidungsfindung beeinflussen, um sich eigene oder fremde Vorteile zu verschaffen.

Wettbewerbsbeeinflussendes Handeln stellt einen Verstoß gegen unsere Leitlinien dar und wird mit Sanktionen geahndet. Darunter fallen auch Insichgeschäfte (Selbstkontrahierung), es sei denn, es liegt eine Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch die Gesellschaft vor.

Vermeidung von Interessenkonflikten

Interessenkonflikte liegen vor, wenn persönliche Interessen im Wiederspruch zu den Unternehmensinteressen stehen. Jegliche Loyalitätskonflikte sind zu vermeiden, bei denen persönliche Interessen mit den Unternehmensinteressen in Konflikt geraten können. Ferner darf die Anstellung nicht missbraucht werden, um persönliche Vorteile zu erlangen und tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte sind zu melden.

Freier und fairer Wettbewerb

Wir haben den Anspruch, stets als fairer und verantwortungsbewusster Marktteilnehmer zu agieren und halten alle relevanten wettbewerbs- und kartellrechtlichen Vorgaben zur Wahrung des fairen Wettbewerbs ein. Wir treffen insbesondere keine rechtswidrigen Absprachen und Vereinbarungen mit Wettbewerbern, Lieferanten, Kunden oder sonstigen Dritten und missbrauchen keine möglicherweise gegebene marktbeherrschende Stellung.

Verbot von Geldwäsche

Schwarzgeld wird konsequent aus unseren Geschäften ausgeschlossen. Wir arbeiten ausschließlich mit seriösen Lieferanten, Dienstleistern und Handelspartnern zusammen, die sich an geltendes Recht halten. Wir setzen auf die Transparenz unserer Geschäftsbeziehungen, um kriminellen Aktivitäten keine Chance zu geben. Jegliche Art eines Mitwirkens an Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist illegal und wird als Straftat geahndet.

Schutz des geistigen Eigentums

Geistiges Eigentum wird respektiert und geachtet. Informationen über Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse und andere geistige Eigentumsrechte sind vertraulich zu behandeln. Zudem unterstützen wir keine Verletzung des geistigen Eigentums anderer und fördern faire Geschäftspraktiken.

Einhaltung von Datenschutz /-Sicherheit

Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, in sämtlichen Geschäftsprozessen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz personenbezogener Daten sowie die Sicherheit aller Geschäftsinformationen und personenbezogenen Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und der anwendbaren Datenschutz- und Informationssicherheitsgesetze zu gewährleisten. Datenschutzverletzungen sind zu melden und es sind stets angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Daten vor unbefugten zu Schützen.

Einhaltung Außenwirtschaftsrechtliche Vorgaben

Die strikte Einhaltung aller jeweils geltenden Gesetze und Vorschriften für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen ist uns wichtig. Wir beachten die jeweils einschlägigen Sanktionslisten und streben eine ständige Verbesserung unserer Abläufe an und wollen sicherstellen, den Anforderungen des Exportkontrollrechts stets zu entsprechen.

Einhaltung Kartellprävention

Die Unternehmensleitung der Wirthwein SE bekennt sich ausdrücklich zu einer kartellrechtskonformen Unternehmensführung. In Bezug auf kartellrechtliche Verhaltensregeln für Mitarbeiter verweisen wir in diesem Zusammenhang auf die „Regeln für das Verhalten gegenüber Wettbewerbern“ vom Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e. V. (BME). Dieses Regelwerk sowie die jeweils geltenden kartellrechtlichen Vorschriften sind von allen Mitarbeitern stets zu berücksichtigen und einzuhalten.

2. Arbeitsbedingungen und Sozialstandards

Wir respektieren und unterstützen den Schutz der universell anerkannten Menschenrechte und stellen sicher, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

Verbot der Diskriminierung

Durch die internationale Ausrichtung sowie der globalen und nachhaltigen Wachstumsstrategie der Wirthwein SE ergibt sich eine besondere soziale und kulturelle Verantwortung, die aus der Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern verschiedener Herkunft, Religion, Hautfarbe und Weltanschauung entsteht. Zu fremden Kulturen pflegen wir folglich einen von Respekt und Würde geprägten Umgang und lehnen jegliche Form der Diskriminierung ab. Darüber hinaus garantieren wir Chancengleichheit und Gleichbehandlung für alle Mitarbeiter, ungeachtet deren Geschlechts, Alters, Nationalität, sozialer Herkunft, Religionszugehörigkeit, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, sexueller Orientierung oder Behinderung. Einstellung, Weiterentwicklung und Entlohnung unserer Mitarbeiter basieren ausschließlich auf deren Fähigkeiten und Qualifikationen.

Jeder unserer Mitarbeiter ist dazu verpflichtet, jegliche Form der Diskriminierung zu unterlassen, um ein von Respekt und Partnerschaft geprägtes gemeinschaftliches Arbeiten, sowohl innerhalb der Organisation als auch im Umgang mit Geschäftspartnern, zu ermöglichen. Die ILO-Übereinkommen sind einzuhalten.

Verbot von jeglicher Art der Belästigung

Die freiheitlichen Grundrechte des Menschen genießen oberste Priorität und sind an allen Wirthwein-Standorten in höchstem Maße zu wahren. In diesem Kontext ist insbesondere die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen hervorzuheben, die in besonderer Weise zu wahren und zu respektieren sind. Wir entsagen uns demnach jeglicher Form der Belästigung, sowohl physischer, sexueller, psychischer als auch verbaler Natur und stehen für ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander ein.

Verbot von Zwangsarbeit

Zwangsarbeit stellt die schärfste Form der Arbeitspflicht dar und widerspricht unserem freiheitlichen Denken, wonach Mitarbeiter eigenständig und ohne Zwang entscheiden können, ob sie einem Arbeitsverhältnis innerhalb der Wirthwein-Unternehmensgruppe auf Basis der vertraglich geregelten Arbeitspflichten nachgehen möchten. Wir lehnen jegliche Form der Zwangsarbeit ab und sichern unseren Mitarbeitern faire und den nationalen Standards entsprechende Arbeitsbedingungen zu, um optimale Voraussetzungen für eine motivierte und leistungsstarke Belegschaft zur Realisierung unserer Geschäftsziele zu schaffen.

Verbot von Kinderarbeit

Um unserer sozialen Umsicht und Verantwortung an allen Wirthwein-Standorten gerecht zu werden, betrachten wir es als unsere Aufgabe, Kinder in besonderem Maße vor Überforderung und Gefahren im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses zu schützen.

Aus diesem Grund lehnen wir jegliche Form der Beschäftigung von Kindern ab, sofern diese noch im schulpflichtigen Alter sind oder das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus sind Mitarbeiter unter 18 Jahren in besonderem Maße vor gefährlichen Arbeiten zu schützen und nur mit Rücksicht auf die Erfordernisse der Ausbildung in eingeschränkter Weise nachts zu beschäftigen. Diese Regelung hat nur dann Bestand, wenn die nationalen gesetzlichen Bestimmungen keine höheren Altersbestimmungen festlegen.

Einhaltung der Vereinigungsfreiheit

Wir erkennen das Recht unserer Mitarbeiter auf Versammlungs- und Koalitionsfreiheitfreiheit an und respektieren dies im Sinne unserer freiheitlichen Grundordnung, zu der wir uns in höchstem Maße verpflichtet fühlen. Das Grundrecht aller Mitarbeiter, Gewerkschaften zu bilden und ihnen in eigener und freier Entscheidung beizutreten, ist zu achten. Eine Mitgliedschaft in Gewerkschaften oder Arbeitnehmervertretungen darf kein Grund für ungerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellen.

Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen

Wir verpflichten uns, das Recht auf gerechte Arbeitsbedingungen entsprechend den gültigen ILO-Übereinkommen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere faire Vergütungen und Sozialleistungen, die mindestens den nationalen und lokalen gesetzlichen Standards, Bestimmungen oder Vereinbarungen entsprechen.

Gerechte Entlohnung

Neben der Arbeitsplatzsicherheit steht eine faire Entlohnung unserer Mitarbeiter an oberster Stelle. Die Vergütungen, die wir für die geleistete Arbeit erbringen, entsprechen mindestens den nationalen gesetzlichen Normen und Bestimmungen. Wir verfolgen das Ziel existenzsichernde Löhne zu zahlen, um unseren Mitarbeitern einen angemessenen Lebensstandard zu ermöglichen.

Einhaltung gesetzlicher Arbeitszeitregelungen

Um unserer sozialen Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern gerecht zu werden, entsprechen unsere Arbeitszeit-, Pausen- und Urlaubsregelungen den nationalen gesetzlichen Bestimmungen.

Förderung der persönlichen Entwicklung

Eine kontinuierliche Weiterbildung und Entwicklung unserer Mitarbeiter, sowie die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung ist uns wichtig. Wir fördern individuelle Wachstumsziele und stellen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung bereit, sei es durch Schulungen, Mentoring oder den Zugang zu Ressourcen.

Bewahrung der Gesundheit und Sicherheit

Der Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz sowie die Förderung der Gesundheit unserer Mitarbeiter stellen grundlegende Aspekte unserer Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik dar, zu der wir uns in besonderer Weise gegenüber unseren Mitarbeitern verpflichtet fühlen.

Im Rahmen unserer Fürsorgepflicht stellen wir gemäß den national geltenden Bestimmungen die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz unserer Mitarbeiter sicher, um für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld Sorge zu tragen und Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Darüber hinaus ist jeder Mitarbeiter dazu verpflichtet, einen angemessenen Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz zu leisten. Dies impliziert insbesondere, dass die einschlägigen Bestimmungen und entsprechende Verhalten am Arbeitsplatz einzuhalten sind, um Unfälle zu verhüten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Wir sind bestrebt, die Unfallrate unter dem Branchendurchschnitt zu halten und kontinuierlich zu reduzieren, indem wir uns jährlich ein Ziel setzen und dieses überprüfen und bewerten.

Schutz vor Zwangsräumung und Entzug von Land

Wir verpflichten uns keine widerrechtlichen Zwangsräumungen durchzuführen. Darüber hinaus verpflichten wir uns, Land, Wälder und Gewässer durch den Erwerb, die Bebauung oder anderweitige Nutzung nicht widerrechtlich zu entziehen.

Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte

Die Beauftragung oder Nutzung von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften zu unterlassen, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle seitens des Unternehmens bei dem Einsatz von Sicherheitskräften die Gefahr von Folter und der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung, die Verletzung von Leib oder Leben, oder die Beeinträchtigung der Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit besteht, sehen wir als unsere Pflicht.

Finanzielle Verantwortung

Die Rechenschaftsplichten unseres Unternehmens bezüglich Geschäftsdokumentationen und Rechnungslegungsgrundsätzen werden eingehalten. Wir sind in der Verantwortung, alle finanziellen Aktivitäten genau und transparent aufzuzeichnen, zu pflegen und darüber zu berichten.

3. Ökologische Standard

Umwelt- und Klimaschutz sowie der verantwortungsvolle Umgang mit natürlichen Ressourcen bilden einen wesentlichen Teil unserer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.

Schutz der Umwelt

Die Lage unserer Standorte in ökologisch wertvollen Gebieten verpflichtet uns zu einer besonderen Verantwortung gegenüber der Natur und der Umwelt. Aus diesem Grund halten wir uns an die national geltenden Bestimmungen und die vereinbarten Standards zum Umweltschutz. Eine kontinuierliche Prüfung und stetige Verbesserung ist Kern unserer Geschäftsprozesse und drückt sich in unserem gelebten Umweltmanagementsystem aus. Im Rahmen unserer Fertigungsprozesse achten wir insbesondere auf eine ressourcenschonende Herstellung unserer Produkte, indem wir umweltschonende, energieeffiziente und innovative Technologien verwenden. Wir sind kontinuierlich bestrebt Materialien mit hohem Recyclinganteil, sowie mit einem möglichst geringen herstellungsseitigen CO2-Einsatz zu verwenden. Ziel ist es, den gesamten Produktlebenszyklus unserer Produkte nachhaltig zu gestalten und Umweltauswirkungen zu minimieren, indem wir alle Aspekte von der Rohstoffauswahl, Produktion und Recyclingfähigkeit betrachten. Mit unserem Energiemanagementsystem setzen wir diesbezüglich weitere Maßstäbe. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die Lärmschutzrichtlinien strikt einzuhalten, um sowohl uns selbst, wie unsere Mitarbeiter, als auch die Umwelt zu schützen.

Wir forcieren des Weiteren eine Reduzierung aller Art von Abfällen und eingesetzten Chemikalien im Unternehmen. Dabei hilft uns ein verantwortungsbewusstes Abfall- und Chemikalienmanagement, welches wir stetig ausbauen.

Jeder Mitarbeiter ist dazu aufgefordert, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten an den Zielen unserer Umwelt- und Energiepolitik zu beteiligen und diese kontinuierlich zu verbessern.

Schutz des Klimas

Wir beziehen bereits in den Entwicklungsprozess alle energie- und umweltrelevanten Gesichtspunkte ein, um die Beanspruchung der natürlichen Ressourcen zu minimieren, die Belastung der Umwelt, auch in Hinblick auf einen möglichst geringen Treibhausgasausstoß in unserer Wertschöpfungskette, auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren und im Ergebnis zu einer verbesserten Luftqualität beizutragen. Eine effiziente und ressourcenschonende Produktion stehen dabei im Vordergrund. Durch den Einsatz erneuerbarer Energien und durch Steigerung der Energieeffizienz, Senkung des Energieverbrauches, sind wir bestrebt, den CO2-Austoß und die Emissionen zu reduzieren.

Schutz des Wassers

Ein schonender Umgang mit der Ressource Wasser ist uns wichtig. Entnahmemengen, Wasserverbräuche und Wasserqualitäten werden gemäß behördlicher Genehmigung und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und sukzessive verbessert.

Schutz der Luft- und Bodenqualität

Wir halten mindestens die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sowie die Vorgaben der lokalen Behörden ein.

Umgang mit verbotenen Stoffen

Die Abkommen des Minamata-Übereinkommens[5] über Quecksilber, des Stockholmer Übereinkommens[6] über persistente organische Schadstoffe (POPs), sowie des Basler-Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringungen gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, werden von uns beachtet und eingehalten.

Umgang mit Konfliktmineralien

Wir stellen sicher, dass unsere Produkte keine Rohstoffe enthalten, die weder direkt noch indirekt zur Finanzierung und Unterstützung bewaffneter Konflikte und schwerer Menschenrechtsverletzungen einschließlich Kinder- und Zwangsarbeit sowie Sklaverei beitragen. Geeignete Maßnahmen zu deren Minderung werden ergriffen und auch von den Zulieferern eingefordert. Zudem stellen wir, die Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in Übereinstimmung mit den Leitsätzen der OECD[7] sicher.

Schutz der Wälder

Wir setzten uns für den Schutz der Wälder ein und verpflichten uns, unsere Geschäftspraktiken so zu gestalten, dass die biologische Vielfalt bewahrt wird. Ein verantwortungsbewusster Holzhandel hat für uns hohe Priorität, und wir achten darauf, zertifiziertes Holz zu verwenden. Darüber hinaus respektieren wir die Rechte indigener Gemeinschaften, die häufig unmittelbar von Entwaldung betroffen sind.

Schutz der Tiere

Das Tierwohl ist uns wichtig. Wir erkennen an, das Tiere Rechte besitzen und respektieren ihre Würde. Die jeweils internationalen und national geltenden Gesetze zum Tierschutz und Tierwohl sind vollumfänglich einzuhalten. Eine artgerechte Haltung, das Konzept der „Fünf Freiheiten“ ist wegweisend und unnötiges Leiden ist zu vermeiden.

Schutz der Produktsicherheit und Kundengesundheit

Die Kundengesundheit/-Sicherheit ist für uns von höchster Bedeutung. Wir beachten alle anwendbaren produktsicherheitsrechtlichen Vorschriften und Vorgaben, insbesondere die gesetzlichen Regelungen betreffend Sicherheit und Kennzeichnung von Produkten sowie die Verwendung von gefährlichen Stoffen und Materialien.

4. Lieferkette

Unsere Lieferanten, Dienstleister und sonstigen Partner fordern wir hiermit auf, sich nach den vorliegenden Leitlinien der Wirthwein SE mit deren Tochterunternehmen zu richten und danach zu handeln.

Das Risiko der Verwendung und des Inverkehrbringens gefälschter Produkte sollte von unseren Lieferanten, Dienstleistern und sonstigen Partnern ebenso durch die Implementierung geeigneter Prozesse minimiert werden. Zudem sollte ein Prozess implementiert werden, der die Einhaltung von geltenden Exportbeschränkungen und Wirtschaftssanktionen gewährleistet und transparent gestaltet.

Gerne unterstützen wir unsere Partner bei der Weiterentwicklung im Bereich Nachhaltigkeit, Compliance, Energie und Umwelt. Dies kann durch Schulungen und Interpretationshilfen der an und von uns gestellten Anforderungen erfolgen. Wir unterstützen hierbei auch vor Ort, sollte sich hierzu eine Notwendigkeit aufzeigen.

5. Umsetzung

Für die Wahrnehmung und Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogener Sorgfaltspflichten haben wir klare Verantwortlichkeiten definiert. Auf oberster Führungsebene sind unsere Vorstände für die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes in unseren Geschäftsaktivitäten sowie in der vorgelagerten Wertschöpfungskette verantwortlich.

Einhaltung des WIRTHWEIN Verhaltenskodex

Jede Führungskraft hat dafür Sorge zu tragen, dass die in den Leitlinien enthaltenen Handlungsgrundsätze von allen Mitarbeitern eingehalten und aktiv unterstützt werden. Jeder unserer Mitarbeiter hat sich sowohl an die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen als auch an die in den Leitlinien festgelegten Handlungsgrundsätze zu halten und sein Handeln daran auszurichten.

Abhilfemaßnahmen

Verletzungen, insbesondere von menschenrechtsbezogenen oder umweltbezogenen Pflichten, sind unmittelbar zu beenden. Eingeleitete Maßnahmen werden dokumentiert und auf ihre Wirksamkeit geprüft. Bei einem Verdacht eines Verstoßes werden unverzüglich Aufklärungsmaßnahmen eingeleitet.

Folgen von Verstößen

Mitarbeiter werden auf die Einhaltung der Richtlinie hingewiesen und durch interne Schulungssysteme geschult. Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder gesetzliche Vorgaben ziehen unweigerlich Konsequenzen nach sich.

Melden von Verstößen

Wir ermutigen all unsere Mitarbeiter jeden Verstoß und jeden Verdachtsfall eines Verstoßes gegen die vorliegenden Leitlinien zu melden, oder in Frage zu stellen. Meldungen helfen uns, Fehlverhalten aufzudecken und den nachhaltigen Erfolg, sowie das Wohlergehen aller Mitarbeiter und Stakeholder sicherzustellen.

Verstöße können sowohl an die Führungskräfte als auch an den Local Compliance Officer des jeweiligen Standortes oder anonym über das Hinweisgebersystem https://wirthwein.whistleblower-system.de/ gemeldet werden. Informationen von Mitarbeitern, die einen derartigen Verstoß melden, werden vertraulich behandelt und es entstehen dem Mitarbeiter keinerlei Nachteile.

 

Creglingen, im Januar 2024

 

[1] Schreibweise von Geschlechtern: Bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche Form verwendet wird.

[2] unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles 

[3] www.ilo.org/ 

[4] mneguidelines.oecd.org

[5] minamataconvention.org/en

[6] www.pops.int

[7]OECD-Leitlinie: mneguidelines.oecd.org/mining.htm

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